Das Aufgabengebiet der Krankenhaushygiene umfasst:

·         Erstellung von Arbeitsanleitungen, Desinfektions-  und Hygieneplänen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik und deren Fortschreibung

·         Erarbeitung von Hygienekonzepten und Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Krankenhaushygiene

·         Ermittlung spezifischer Infektionsrisiken innerhalb der klinischen Abläufe und daraus resultierend Entwicklung von Verfahrensanweisungen

·         Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch allgemeine und spezifische Beratung

·         Schulungen von Mitarbeitern

·         Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte, sowie von Hilfsmitteln einschließlich der Ver- und Entsorgung

·         Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen

·         Vorbereitung und Mitwirkung bei den Sitzungen der Hygienekommissionen und enge Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und anderen Mitgliedern der Kommission

·         Mitarbeit im Ausbruchmanagement bei Epidemien, Pandemien, gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen

 

 

Die Krankenhaushygiene ist organisiert nach dem Modell des „Vier Phasen-Zyklus“ (Plan-Do-Check-Act),  wird die Einhaltung dieser Verfahrensanweisungen kontrolliert und validiert, d. h. situationsbezogen angepasst.

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