Qualitätsbericht - wir schaffen Transparenz

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates, wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichtes festgelegt. 

Der  "Strukturierte Qualitätsbericht" des St. Bernhard-Hospitals steht hier als PDF-Datei (ca. 2,6 MB) zur Verfügung. 

In der Lesehilfe, herausgegeben vom "Gemeinsamen Bundesausschuss", finden Sie nähere Erläuterungen zum Aufbau und zu den Hintergründen dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Berichtsform.