Aufgabengebiete der Krankenhaushygiene:

  • Erstellung von Arbeitsanleitungen, Desinfektions-  und Hygieneplänen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik und deren Fortschreibung
  • Erarbeitung von Hygienekonzepten und Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Krankenhaushygiene
  • Ermittlung spezifischer Infektionsrisiken innerhalb der klinischen Abläufe und daraus resultierend Entwicklung von Verfahrensanweisungen
  • Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch allgemeine und spezifische Beratung
  • Schulungen von Mitarbeitern
  • Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte, sowie von Hilfsmitteln einschließlich der Ver- und Entsorgung
  • Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei den Sitzungen der Hygienekommissionen und enge Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und anderen Mitgliedern der Kommission
  • Mitarbeit im Ausbruchmanagement bei Epidemien, Pandemien, gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen

 

Die Krankenhaushygiene ist organisiert nach dem Modell des „Vier Phasen-Zyklus“ (Plan-Do-Check-Act),  wird die Einhaltung dieser Verfahrensanweisungen kontrolliert und validiert, d. h. situationsbezogen angepasst.