Hallux rigidus

Was ist ein Hallux rigidus?

Eine Arthrose im Großzehengrundgelenk, auch Hallux rigidus genannt, ist eine sehr häufig Ursache für Beschwerden am Vorfuß. Schmerzen beim Auftreten, Probleme beim Abrollen und eingeschränkte Beweglichkeit der Großzehe sind die Folge.
Belastungsschmerzen, Entzündungszeichen im großen Zeh und eine verminderte Abrollbeweglichkeit  schränken den Alltag und die Lebensqualität der Betroffenen mit Fortschreiten der Erkrankung immer mehr ein.
Typischerweise ist Arthrose eine Erkrankung des älteren Menschen, jedoch können auch junge Menschen z. B. nach Sportverletzungen oder Unfällen von einem vorzeitigen Gelenkverschleiß betroffen sein.

Behandlung:

Im frühen Stadium kann der Verschleiß des Großzehengrundgelenks gut konservativ behandelt werden. Hier ist neben Einlagenversorgung und Schuhzurichtung auch das aktive Bewegungstraining zum Erhalt der Gelenkbeweglichkeit geeignet. Mit Fortschreiten der Erkrankung und zunehmenden Beschwerden ist eine Operation an der Großzehe jedoch häufig unvermeidbar. Von minimal invasiven Eingriffen mit Abtragung von knöchernen Auswulstungen über Umstellungsosteotomie bis zum prothetischen Gelenkersatz gibt es heute gibt es eine Vielzahl an Eingriffen, die eine effektive Behandlung des Hallux rigidus mit dem Ziel des Gelenkerhaltes ermöglichen. Bei hochgradiger Arthrose ist jedoch weiterhin die Versteifung des Großzehengrundgelenkes der „gold-standard“ der operativen Therapie.
Minimal invasive Abtragung schmerzhafter Knochenvorsprünge (Cheilektomie).
Bei mittelgradigem Verschleiß des Großzehengrundgelenkes kann durch eine Abtragung der knöchernen Vorsprünge und eine Entfernung des degenerativ veränderten Gelenkbezirks eine Besserung der Beweglichkeit und eine Reduktion der Beschwerden erreicht werden. Die Operation wird mittlerweile sehr erfolgreich minimal-invasiv über winzige Hautinzisionen realisiert, die eine rasche Heilung und eine schnelle Mobilisation ermöglichen. Wichtig ist die intensive Beübung des Großzehengrundgelenks in den Wochen nach der OP zum Erhalt der gewonnenen Beweglichkeit.

Minimal invasive Abtragung schmerzhafter Knochenvorsprünge (Cheilektomie)

Bei mittelgradigem Verschleiß des Großzehengrundgelenkes kann durch eine Abtragung der knöchernen Vorsprünge und eine Entfernung des degenerativ veränderten Gelenkbezirks eine Besserung der Beweglichkeit und eine Reduktion der Beschwerden erreicht werden. Die Operation wird mittlerweile sehr erfolgreich minimal-invasiv über winzige Hautinzisionen realisiert, die eine rasche Heilung und eine schnelle Mobilisation ermöglichen. Wichtig ist die intensive Beübung des Großzehengrundgelenks in den Wochen nach der OP zum Erhalt der gewonnenen Beweglichkeit.

 

Osteotomie

Gelegentlich ist eine Überlänge des ersten Mittelfußknochens vorhanden. Wenn die Verschleißerscheinungen noch nicht sehr ausgeprägt sind, kann eine geringgradige Verkürzung des ersten Mittelfußknochens durchgeführt werden. In Kombination mit einer Cheilektomie kann somit die Beweglichkeit des Großzehengrundgelenkes deutlich verbessert werden. Verkürzung. In der Regel wird der Knochen anschließend mit einer Titanzugschraube oder einer Knochenklammer fixiert, die im Körper verbleiben können.

Arthrodese (Gelenkversteifung)

Liegt bei einer Großzehengrundgelenksarthrose bereits ein vollständig zerstörtes Gelenk vor, ist eine operative Versteifung des Gelenkes eine sehr effektive und gute Behandlungsoption bezüglich Schmerz und Belastbarkeit der Großzehe.
Bei einer Versteifung (Arthrodese) wird das schmerzhaft veränderte Großzehengrundgelenk in einer Operation vom Restknorpel befreit und die angrenzenden Knochen miteinander verbunden. Es kommt anschließend zu einer knöchernen Durchbauung der angrenzenden Knochen welche zu einer lokalen Schmerzfreiheit führt. Ist die knöcherne Heilung abgeschlossen, so kann der Fuß auch sportlich uneingeschränkt belastet werden: Die Abrollbewegung wird dann weitgehend vom Großzehenendgelenk übernommen.

Endoprothetischer Gelenkersatz

Auch für das Großzehengrundgelenk gibt es die Möglichkeit des Gelenkersatz mit einer Großzehengrundgelenksendoprothese. Die Langzeitergebnisse dieser Prothesen sind bislang jedoch noch nicht vergleichbar mit den Standzeiten von Endoprothesen am Hüft- oder Kniegelenk. Daher werden alle Patienten mit Wunsch einer prothetischen Versorgung mit Erhaltung der Gelenkbeweglichkeit über die Möglichkeit des Implantatversagens nach einigen Jahren und die anschl. notwendige Versteifung des Gelenkes aufgeklärt.

Allgemeines zur Operation

Narkose

Die beschriebenen Operationen können in Vollnarkose, Rückenmarksnarkose oder in einem so genannten Fußblock durchgeführt werden. Welche Art der Narkose angewendet wird, entscheidet der Narkosearzt zusammen mit dem Patienten.


Stationärer Aufenthalt

In der Regel werden fußchirurgische Eingriffe in unserer Klinik im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthaltes operiert. Dies bedingt auch das  von uns etablierte und erfolgreiche Nachbehandlungskonzept, welches in den ersten beiden Tagen nach der Operation neben einer strengen Hochlagerung und Kühlung des Fußes auch das Angebot eines  speziellen Schmerzkatheters zur Therapie der akuten postoperativen Wundschmerzen beinhaltet. Der stationäre Aufenthalt beträgt je nach Schwellung des Fußes und Heilungsprozess zwei bis sechs Tage.


Verhalten nach der Operation

Nach einer Operation kommt es immer zu einer Schwellung des Fußes. Ihr Fuß ist für ca. drei bis sechs Monate nach einer Fußoperation „beleidigt“ und reagiert mit Schwellneigung. Im Falle von knöchernen Korrekturen am Fußskelett  benötigt der Körper Zeit für die Knochenheilung. Der operierte Fuß sollte daher geschont werden. Eine Hochlagerung des operierten Fußes ist in den ersten vier Wochen unbedingt zu empfehlen, um die Schwellung so gering wie möglich zu halten. Insbesondere während der Wundheilung ist dies von entscheidender Bedeutung. Dabei sollte der Fuß höher als das Knie gelagert werden. Schwellungen können bis zu sechs Monate nach der Operation andauern. Autofahren ist erst möglich, wenn der Fuß in normalem Schuhwerk voll belastbar ist. Mit Ausnahme der Gelenkversteifung wird bei allen anderen Verfahren frühzeitig mit einer Mobilisationsbehandlung am Großzehengrundgelenk begonnen. Je nach Bewegungseinschränkung kann sich die Mobilisationsbehandlung von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten hinziehen.