Informationen zu Covid-19 für Patienten*innen und Besucher*innen

Nachfolgend finden Sie einige zusammengefasste Informationen zum SARS-CoV-2-Virus:


Übertragung

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wird hauptsächlich durch feinste Tröpfchen, die beim Niesen oder Husten entstehen und eingeatmet werden, übertragen. Indirekt kann das Virus auch über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, übertragen werden. 

Symptome

Das Virus verursacht vor allem Infektionen der Atemwege. Wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit dem Coronavirus zu Krankheitszeichen wie Husten, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall oder Veränderungen des Geschmacksinnes.

Verdachtsabklärung bei grippeähnlichen Symptomen

Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben und in den letzten 14 Tagen in einem der laut Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiete waren oder in dieser Zeit Kontakt zu einer anderen infizierten Person hatten, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt/Hausärztin. Gehen Sie nicht ohne vorherige Ankündigung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus, um niemanden im Wartezimmer einer Praxis oder einer Klinik anzustecken. Weisen Sie in dem Telefonat auf Ihren Aufenthalt an dem unter Quarantäne stehenden Ort oder den Kontakt zu einer infizierten Person hin und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Das Aufsuchen der Praxis oder eines Krankenhauses wäre nach Rücksprache mit dem Arzt gegebenenfalls der zweite Schritt.

Wichtig ist: Nicht jeder Patient mit Symptomen einer Erkältung oder Grippe ist an dem Coronavirus erkrankt!

Wenn Sie keine grippeähnlichen Symptome haben, sich aber dennoch Sorgen machen, sich infiziert zu haben, informieren Sie sich zunächst auf den oben genannten Internetseite. Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch in dem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Schutz vor einer Ansteckung

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Wie bei vielen anderen Infektionskrankheiten gelten auch bei dem Coronavirus als wichtigste Hygienemaßnahmen:

  • Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen (1,5 bis 2 Meter)
  • Husten- und Nies-Etikette: Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Händehygiene: Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Nase putzen, Niesen oder Husten.
  • Tragen Sie eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasenschutz, Sie schützen damit andere und sich selbst
  • Nutzen Sie die Corona-Warn-App
  • Lüften Sie Räume regelmäßig und gründlich

 

Notfallverfügung COVID-19 als Ergänzung zu Ihrer Patientenverfügung

Viele Menschen haben eine Patientenverfügung erstellt, da sie im Fall einer schweren Erkrankung keine lebensverlängernden Maßnahmen,  sondern eine rein symptom-lindernde Therapie und ein Sterben in der vertrauten Umgebung wünschen.

Die Situation einer Infektion mit dem Coronavirus ist in Patientenverfügungen nicht erfasst. Diese Erkrankung verläuft sehr unterschiedlich, auch alte und vorerkrankte Menschen weisen leichtere Verläufe auf, die gut behandelbar sind.

Kommt es zu sehr schweren Verläufen wird oft eine künstliche Beatmung und Intensivtherapie notwendig.  In den Gesprächen mit betroffenen Patienten haben wir festgestellt, dass viele alte und/ oder schwer vorerkrankte Menschen einer intensivmedizinischen Maßnahmen kritisch gegenüber stehen und befürchten, dass es zu einer nicht gewünschten Lebens- und Leidensverlängerung kommt.

Nachdem in der Presse u .a. von Palliativmedizinern immer häufiger dazu geraten wird, eine Notfallverfügung für den Fall einer COVID-19-Erkrankung zu erstellen, möchten wir Ihnen mit einem entsprechenden Formular die Möglichkeit geben, eine bestehende Patientenverfügung auf Wunsch entsprechend zu ergänzen. Das Formular kann aber auch als eigenständiges Dokument genutzt werden.

Notfallverfügung COVID-19