Entlassmanagement - Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

Damit bei unseren Patientinnen  und Patienten eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patientinnen und Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.

Einige Hinweise dazu:

  • Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und
    Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  • Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter*innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
  • Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief – mindestens ein vorläufiger Entlassbrief – sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.